Verantwortung und Schutz

Das Schutzkonzept der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Eversten

Wir möchten, dass die Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Eversten ein sicherer Ort ist, an dem Menschen respektvoll und gewaltfrei miteinander umgehen. Bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene in der Gemeinde betreffen, ist deren Wohl ein Aspekt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Wir brauchen eine Kultur der Achtsamkeit und Sensibilität, damit es nicht zu Grenzverletzungen kommen wird. Um die uns anvertrauten Menschen zu schützen, hat die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie ein entsprechendes Rahmenschutzgesetz verabschiedet. Dieses ist die Grundlage für die Erarbeitung dieses Schutzkonzeptes für die Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Eversten, das 2025 in Kraft getreten ist. Es ist nicht statisch, sondern bedarf immer wieder der Überarbeitung und Aktualisierung.

Inhalt
1. Ansprechpersonen in der Gesamtkirchengemeinde Eversten
2. Leitsätze
3. Verhaltenskodex
4. Potenzial und Risikoanalyse
5. Beschwerde
6. Schulungen
7. Personalverantwortung
8. Interventionspläne
9. Ansprechpersonen außerhalb der Gesamtkirchengemeinde Eversten

Anhang:
A. Kontakte für Betroffene
B. Checkliste bei Verdacht auf sexuelle Gewalt

1. Ansprechpersonen

Ansprechpersonen bei Verdachtsfällen in der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Eversten sind:

Caren Indefrey
Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (U21)

Georgstr. 24a

26121 Oldenburg

Tel. 0441 - 16976

Pastorin Dörte Kramer
Zietenstraße 8 a
26131 Oldenburg
Tel. 0441 957 00 18
E-Mail: doerte.kramer@kirche-oldenburg.de

 

2. Leitsätze für den Umgang mit sexualisierter Gewalt

1. Wir arbeiten und handeln auf der Grundlage unseres christlichen Glaubens.
2. Wir arbeiten interprofessionell und achten auf die individuellen Lebenssituationen unserer Schutzbefohlenen und auch unserer Mitarbeiter*innen.
3. Wir gehen respektvoll miteinander um.
4. Wir kommunizieren transparent und informieren nach innen und auch nach außen und kooperieren mit externen Einrichtungen.

3. Verhaltenskodex

Im Folgenden werden exemplarisch Verhaltensweisen beschrieben,
…die wünschenswert sind: Grüner Bereich A
…die nicht gewünscht sind, aber passieren können: Gelber Bereich B
…die sich verbieten: Roter Bereich C

A: Erlaubt und erwünscht

  • respektvoller Umgang miteinander
  • Nähe und Distanz der einzelnen Personen werden respektiert.
  • Ein Nein wird akzeptiert.
  • Handschlag zur Begrüßung
  • Körperkontakt bei Erste-Hilfe-Maßnahmen, bzw. Abwendung von Gefahrensituationen

B: Nicht erwünscht, kann aber passieren

  • Eins-zu-Eins Kontakte in Innenräumen oder im Auto
  • Aktionen mit Körperkontakten (z.B. Spiele, Umarmungskultur)
  • Autofahren zu zweit (Haupt-/Ehrenamtliche) in begründeten Ausnahmefällen
  • Der Kleidungsstil darf kein Anlass zu Kommentaren oder sex. Belästigung sein.

C: Immer verboten

  • Nacktheit im beruflichen Kontext gegenüber Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen
  • Weitergabe von privaten Kontaktdaten an Dritte ohne das Einverständnis des/der Datenbesitzers/Datenbesitzerin
  • Körperkontakt gegen den Willen der Handelnden und auch Beteiligten.
  • Veröffentlichungen von Wort und Bild auf Kosten Dritter
  • Bloßstellungen von Personen auf Bildern
  • sexualisierte und sexistische (Bild)-Sprache

4. Potenzial und Risikoanalyse

Durch die Aufteilung der Räume und Örtlichkeiten in den Gebäuden unserer Gesamtkirchengemeinde Eversten kann es auf allen Ebenen zu Grenzüberschreitungen und selbst bei achtsamem Umgang zu Fehlverhalten kommen. Daher reflektieren wir die Arbeitsprozesse in den verschiedenen Gruppen mit Kindern und Jugendlichen durch regelmäßige Gespräche. [Hinweis: Einzelne Arbeitsbereiche (Angebote Singschule oder ejo z.B.) konkretisieren ihre Ampelregeln, indem sie z.B. bei Veranstaltungen aktuell gültige Verhaltensampeln aushängen.]
Besonders bei Übernachtungsaktionen ist darauf zu achten, dass die Intimsphären aller Beteiligten bewahrt werden. Mädchen und Jungen müssen in getrennten Räumen schlafen, die Ehren- und Hauptberuflichen ebenso.

5. Beschwerde
In der Gesamtkirchengemeinde Eversten sollen Menschen die Möglichkeit haben, ihre Beschwerde zu äußern. Nach Möglichkeit werden diese im persönlichen und direkten Gespräch geklärt.
Sollte auf diesem Weg keine Klärung möglich sein, werden Beschwerden auch von den ausgewiesenen Ansprechpersonen entgegengenommen. Diese tragen die Beschwerde weiter. Wenn ein persönlicher Kontakt nicht möglich oder gewollt ist, kann auch anonym auf schriftlichem Weg eine Beschwerde eingereicht werden. Zusätzlich hängen Hinweise in allen öffentlichen Gebäuden sowie in den Schaukästen der einzelnen Kirchengemeinden wie Beschwerden und Anregungen weitergegeben werden können. Alle Beschwerden werden in einer Übersicht notiert und festgehalten.

6. Schulungen

Grundsätzlich gilt: Das erweiterte Führungszeugnis von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen ist in regelmäßigen Abständen an entsprechender Stelle vorzulegen. Die Einsichtnahme wird dokumentiert.
Es gibt für alle Ehren- wie hauptamtlich Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtende Schulungen. Ein Anbieter hierfür ist der Ev. Kreisjugenddienst Oldenburg Stadt, der im Rahmen der Jugendleiter*innenausbildung (Juleica) junge Menschen schult.
Inhalte der Schulungen sind folgende:

  • Täter*innen-Strategien
  • Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht
  • rechtliche Hintergründe
  • Schutz- und Risikofaktoren
  • Formen und Anhaltspunkte von sexueller Gewalt
  • Definition von sexualisierter Gewalt und Unterstützungsangeboten

7. Personalverantwortung

Die Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Eversten nimmt ihre Verantwortung durch Gespräche zwischen den Verantwortlichen und Interessierten an einem Ehrenamt wahr, indem unter anderem die Inhalte dieses Schutzkonzeptes ausführlich besprochen werden, die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses überprüft und die Teilnahme an den entsprechenden Fortbildungen veranlasst werden. Bei Antritt des Ehrenamtes ist eine Selbstverpflichtung auf das bestehende Schutzkonzept zu unterzeichnen, das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.

8. Interventionspläne

Interventionspläne geben Handlungsschritte im Verdachtsfall vor, werden für die jeweiligen Kirchengemeinden erstellt und sind allen Mitarbeitenden bekannt, sind transparent für alle Beteiligten, geben im Verdachtsfall Sicherheit im Handeln und Dienen dem Schutz aller Beteiligten

9. Ansprechpersonen für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes außerhalb der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Eversten

Im Anhang A finden sich die AnsprechpartnerInnen für Fragen des Kinderschutzes und des Schutzes vor sexualisierter Gewalt.
Das Schutzkonzept wurde 2024 durch die Schutzkonzept-AG erstellt und wird fortlaufend durch einen Schutzkonzept-Ausschuss des Verbandskirchenrates der Gesamtkirchengemeinde geprüft und aktualisiert.

Stand: 11.03.2025

 

Hilfe für Betroffene

Kontakte

Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg geht Verdachtsmomenten und Vorwürfen gegen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in Kirche und Diakonie sorgfältig nach und ergreift bei entsprechenden Erkenntnissen die gebotenen arbeitsrechtlichen Schritte. Dies gilt für aktuelle wie für lange zurückliegende Vorfälle.
Betroffene können sich an die offizielle Ansprechperson Gina Beushausen wenden, die der Schweigepflicht untersteht und unabhängig berät, was getan werden kann:

Gina Beushausen

Telefon: 0441 7701-133

E-Mail: gina.beushausen@kirche-oldenburg.de

Neben direkten Hilfen für die Betroffenen hilft sie bei der Anzeigeerstattung bei der Polizei für ein strafrechtliches Verfahren ebenso wie einer Meldung gegenüber der Landeskirche für ein arbeitsrechtliches Verfahren. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.

 

Darüber hinaus gibt es weitere Ansprechstellen außerhalb der Kirchen:

Kinder- und Jugendtelefon „NummerGegenKummer“ Telefon 116 111

Internet: www.nummergegenkummer.de

Kinderschutzzentrum Oldenburg – Vertrauensstelle Benjamin e. V.

Friederikenstr. 3, 26135 Oldenburg;

Telefon: 0441 17788 Internet: www.kinderschutz-ol.de

Wildwasser (nur Mädchen + Frauen)

Telefon: 0441 16656 Internet: www.wildwasser-oldenburg.de

Stadt Oldenburg – Jugendamt
Bergstr. 25, Oldenburg, Tel.: 0441 2352331 bzw. 2353097

Psychologische Beratungsstelle – auch für Angehörige sozialer und pädagogischer Berufe Donnerschweer Str. 43, Oldenburg, Tel.: 0441 2353500

Das bundesweite Hilfe-Portal/Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen
des sexuellen Kindesmissbrauchs:
Telefon: 0800 22 55 530
Internet: www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon

Checkliste bei Verdacht auf sexuelle Gewalt

(Kinderschutz-Zentrum Oldenburg e. V., Stand: September 2014)

Das Wichtigste ist: Bewahren Sie Ruhe und suchen Sie sich unmittelbar Austausch und fachliche Unterstützung. Unreflektierte Aktionen können unkalkulierbare Folgen für das Kind haben.
Bewahren Sie Ruhe!

  • Bewahren Sie Ruhe und hören Sie empathisch und offen zu. („Ich glaube dir. Du bist daran nicht schuld. Es ist gut und mutig, dass du das berichtest.“)
  • Überdenken Sie Ihre nächsten Schritte, da überstürzte und unüberlegte Handlungen die Situation verschlimmern könnten.
  • Holen Sie sich zeitnah persönliche oder telefonische Beratung – vertraulich und kostenlos z.B. im Kinderschutz-Zentrum Oldenburg oder bei insofern erfahrenen Fachkräften zu dem Thema in Ihrer Region.
  • Suchen Sie Unterstützung auch im Team (entlastende Gespräche mit Kolleg:innen des Vertrauens), tragen Sie Ihre Vermutung nicht nach außen.
  • Sammeln und sortieren Sie Informationen/Beobachtungen

Sorgen Sie für den Schutz der/des Betroffenen − wenn möglich!

  • Achtung bei innerfamiliärer sexueller Gewalt: tragen Sie Ihre Vermutung nicht an Bezugspersonen heran, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese das Kind ausreichend schützen (Beteiligung im Missbrauchssystem), holen Sie sich umgehend Beratung.
  • Auch bei sexueller Gewalt durch Kinder/Jugendliche: Schützen Sie das betroffene Kind durch Beobachtung ihrerseits oder, wenn möglich, Trennung des Kontaktes zum übergriffigen Kind oder Jugendlichen.
  • Bei der Vermutung, dass ein/e Mitarbeiter/in sexuelle Gewalt ausgeübt hat, muss die Leitung eingeschaltet werden.

Nehmen Sie Aussagen ernst!

  • Loben Sie das Kind und bestärken es für den Mut. „Es ist richtig, dass Du Dich mir anvertraust, das ist kein Petzen…“
  • Machen Sie schützende Bezugs- und Vertrauenspersonen für das Kind bzw. die/ den Jugendlichen intern bzw. extern ausfindig.
  • Intensivieren Sie den Kontakt zum Kind/Jugendlichen und stärken Sie die Vertrauensbeziehung, wenn Ihnen das persönlich möglich ist, sonst suchen Sie im Team eine andere Vertrauensperson für das Kind/den Jugendlichen.
  • Greifen Sie Gesprächsangebote des Kindes/Jugendlichen aufmerksam auf - aber initiieren Sie keine Befragung. Vermeiden Sie Suggestivfragen und nehmen Sie den Druck heraus.
  • Wahren Sie einen geschützten Rahmen für ein Gespräch – hören Sie zu.
  • Sichern Sie Ihre Hilfsbereitschaft zu. Stellen Sie Verbindlichkeit her: „Ich helfe Dir…!
  • Holen Sie sich unmittelbar Unterstützung. Das können Sie auch dem Kind/Jugendlichen gegenüber sagen, wenn es sich Ihnen offenbart: „Ich möchte mich mal mit jemandem besprechen, der viel Erfahrung und vielleicht noch gute Ideen hat. Ist es OK, wenn wir uns „dann und wann“ wieder treffen und ich dir davon berichte?“

Unterstützen Sie die Kinder und Jugendlichen!

  • Glauben Sie dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen auch wenn sie/er loyal dem Beschuldigten/der Beschuldigten gegenüber ist.
  • Signalisieren Sie, dass er/sie keine Schuld hat.
  • Machen Sie keine vorschnellen Versprechungen – nur die, die Sie halten können.
  • Agieren Sie nach Möglichkeit nicht über den Kopf des Kindes/Jugendlichen hinweg, sondern beziehen Sie sie oder ihn altersgemäß in die Entscheidung mit ein.
  • Knüpfen Sie an Ressourcen an – Was könnte dem Kind/dem Jugendlichen guttun?

Dokumentieren Sie Ihren Verdacht!

  • Notieren Sie Beobachtungen und Äußerungen des Kindes/Jugendlichen. Aber erfragen Sie nicht invasiv oder suggestiv Informationen. Sie sind Begleitung die Informationen sichert – nicht DetektivIn.
  • Trennen Sie objektive Fakten von subjektiven Wahrnehmungen
  • Wann, Wer, Was, mit Wem (Datum, Uhrzeit, Personen, Situation)

o Was habe ich gesehen?
o Was habe ich gehört?
o Was wurde mir erzählt?
o Welche Gefühle hat das Kind?
o Welche Gefühle habe ich?

  • Achtung: Die Daten gehören unter Verschluss. Bitte beachten Sie den Datenschutz.

Holen Sie sich Hilfe und suchen Sie sich Unterstützung!

  • Informieren Sie die Leitung/eine interne Ansprechperson.
  • Ziehen Sie eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a und 8b SGB VIII hinzu.
  • Ihre Einrichtung: Holen Sie sich gemeinsam mit der Leitung Unterstützung von Fachberatungsstellen z.B. dem Kinderschutz-Zentrum, um das weitere Vorgehen zu besprechen und zu planen (bspw. auch zur Frage der Strafanzeige).
  • Achten Sie auf sich! Sie sollten mit Ihren Gedanken und Gefühlen nicht alleine bleiben, entlasten Sie sich mit professionellen Methoden. Sie können und müssen nicht alleine „retten“.

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